Standard Life FREELAX DV und RDV FÜR BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG (bAV)
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Standard Life FREELAX DV UND RDV FÜR DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG (BAV)

Die sogenannte "zweite Schicht" der Altersvorsorge ist ideal für alle Angestellten.



MINDESTBEITRÄGE
  • Mindestbeitrag 50 € monatlich bei FREELAX DV und FREELAX RDV, und bei FREELAX GROUP DV Mindestbeitrag 35 € monatlich.
  • Bei vierteljährlicher Zahlungsweise beträgt der Mindestbeitrag 150 €, bei halbjährlicher 300 €, und bei jährlicher Zahlungsweise 600 €.
  • Der Mindestbetrag für Einmalbeitrag (nur bei FREELAX RDV) ist 10.000 €.
  • Der Mindestbetrag für Zuzahlungen beträgt 1.000 €. Mit Zuzahlungen geht der Kapitalaufbau noch schneller.
AUTOMATISCHE BEITRAGSANPASSUNG (BEITRAGSDYNAMIK)
  • Auf Wunsch erhöht eine Beitragsdynamik Ihre Beiträge automatisch jährlich um bis zu 10%. Ihre Beitragsanpassung können Sie in 1%-Schritten wählen. Damit hält Ihr Kapitalaufbau mit der Inflation oder Ihren Einkommenssteigerungen Schritt.
  • Gesetzlich vorgeschriebene Beitragshöchstgrenzen müssen jedoch bei automatischen Beitragserhöhungen berücksichtigt werden. So können Sie vereinbaren, dass Standard Life die regelmäßigen Beiträge automatisch jedes Jahr, wie von Ihnen festgelegt, erhöht – und zwar bis zu 4% der geltenden Beitragsbemessungsgrenze (in 2008: 2.544 €).
VERMINDERTER ANFANGSBEITRAG
  • Low Start ermöglicht Ihnen, dass Sie mit kleinen Beiträgen anfangen. So haben Sie die Möglichkeit, regelmässige Beiträge anfänglich um bis zu 70% zu reduzieren.
  • Bei Einschluss von Risikobausteinen, wie beispielsweise einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, können die anfänglichen Beiträge um bis zu 50% reduziert werden. Sie geniessen dennoch vollen Versicherungsschutz.
  • Low Start kann für bis zu 4 Jahre vereinbart werden.
  • Ideal für die Zeit der Ausbildung.
BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ
  • Die Option der Berufsunfähigkeitsrente sichert Ihnen im Fall der Fälle ein regelmässiges Einkommen, das Sie in bestimmten Fällen mit Flex up sogar erhöhen können.
BEITRAGSBEFREIUNG
  • Eine Beitragsbefreiung im Falle einer Berufsunfähigkeit können Sie bei Vertragsabschluss wählen. Dann zahlt Standard Life Ihre Beiträge weiter, wenn Sie berufsunfähig werden sollten.
  • Diese Beiträge können Sie mit Silent Power sogar erhöhen.
BEITRAGSFERIEN
  • Beitragsferien können Sie in der Regel für bis zu zwei Jahre nehmen, wenn es doch mal zu finanziellen Engpässen kommt.
  • Ihr Risikoschutz bleibt Ihnen in dieser Zeit erhalten.
HINTERBLIEBENENABSICHERUNG
  • Mit einer Hinterbliebenen-Absicherung können Sie Ihre Lieben mit absichern.
  • Sollte Ihnen vor Rentenbeginn etwas zustossen, zahlt Standard Life an Ihre anspruchsberechtigten Hinterbliebenen mindestens Ihr Guthaben, Ihre eingezahlten Beiträge, oder eine vorher vereinbarte Summe, in Form einer Rente (auf Wunsch auch als Kapitalabfindung) aus.
RENTE AB 60
  • Der früheste Beginn für die Rente ist in der betrieblichen Altersversorgung gesetzlich geregelt – sie kann frühestens an Ihrem 60. Geburtstag starten.
  • Wenn Sie möchten, können Sie bei FREELAX DV Ihren Rentenbeginn bis zu Ihrem 80. Geburtstag immer wieder nach hinten verschieben.
VOLLGARANTIERTE RENTE
  • Ihre Standard Life-Rente ist vollgarantiert: Den Betrag, den Standard Life zu Rentenbeginn errechnet, bekommen Sie lebenslang.
KAPITALABFINDUNG
  • Sie können sich auch den gesamten Betrag als einmalige Kapitalabfindung auszahlen lassen.
KAPITALSCHUTZ
  • Sollte Ihnen nach Rentenbeginn etwas passieren, erhalten Ihre Hinterbliebenen bei der Kapitalschutzoption das bei Rentenbeginn vorhandene Kapital abzüglich bereits ausgezahlter Renten.
  • Die Auszahlung erfolgt in Form einer Rente und auf Wunsch auch als Kapitalabfindung.

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SO FUNKTIONIERT DIE DIREKTVERSICHERUNG
  • Der Arbeitgeber schliesst Standard Life FREELAX DV für eine/n Mitarbeiter/in ab. Das kann er auch für mehrere Mitarbeiter gleichzeitig tun (FREELAX GROUP DV).
  • Der Arbeitgeber kann die Beiträge bezahlen – z.B. anstelle einer Gehaltserhöhung – oder die Direktversicherung wird vom Arbeitnehmer selbst finanziert durch eine Entgeltumwandlung.
  • Geht der Mitarbeiter in den Ruhestand, nennt man das Versorgungsfall. Im Versorgungsfall erhält dann der Mitarbeiter die Leistungen aus dieser Versicherung. Auf diesem Weg kann er seine gesetzliche Rente erheblich aufbessern.
  • FREELAX RDV gibt es auch als Rückdeckungsversicherung füreine Pensionszusage und für die Unterstützungskasse.
STAATLICHE FÖRDERUNG
  • Die Beiträge sind – im Rahmen bestimmter Höchstbeträge – steuer- und sozialabgabenfrei.
  • In 2008 sind das bis zu € 2.544 (pro Monat € 212), die Sie steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen können.
  • Wenn Sie keine pauschalbesteuerte betriebliche Altersversorgung vor 2005 abgeschlossen haben – also erst ab 2005 mit einer Betriebsrente beginnen bzw. begonnen haben – dann können Sie pro Jahr noch bis zu € 1.800 mehr einzahlen. Diese sind zwar nicht sozialabgabenfrei, reduzieren jedoch Ihre Steuerlast.
  • Insgesamt können Sie also gefördert bis zu € 4.344 pro Jahr mit einer betrieblichen Altersversorgung besparen. Das entspricht einem Vorsorgebeitrag von bis zu € 362 pro Monat, bzw. € 4.344 pro Jahr!
  • In der Ansparphase i.d.R. Privatinsolvenz- und Hartz-IV-sicher.
  • Kursgewinne, Zinsen und Dividenden bleiben im Mantel des Versicherungsvertrages solange unbesteuert und können für Ihren Kapitalaufbau arbeiten, bis an Sie Leistungen fließen. Das ist von enormem Vorteil, denn ab 2009 greift bei anderen Sparformen die Abgeltungssteuer, die wie eine Quellensteuer jedes Jahr automatisch abgeführt wird. Bei einer Altersvorsorgepolice arbeitet Ihr Kapital dafür 100%ig!
VOM STAAT GEFÖRDERT
  • Rentenbeginn und Verfügung erst ab 60, bei einer Pensionszusage i.d.R. ab 65 (67).
  • Eine Rente oder Kapitalauszahlung unterliegt der vollen Besteuerung.
  • Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Sie im Rentenalter gesetzlich krankenversichert sind.
  • Eine Altersvorsorgepolice kann nicht vererbt, verschenkt, übertragen, beliehen, oder – z.B. als Sicherheit für ein Bankdarlehen – abgetreten werden.
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 07. November 2008 )