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Standard Life SUXXESS PRIVATE RENTENVERSICHERUNG |

Standard Life SUXXESS PRIVATE RENTENVERSICHERUNG
Die sogenannte "dritte Schicht" der Altersvorsorge gibt Ihnen mit der privaten Rentenversicherung die grösstmögliche Freiheit.
MINDESTBEITRÄGE
- Mindestbeitrag 50 € monatlich bei Standard Life SUXXESS.
- Bei
vierteljährlicher Zahlungsweise beträgt der Mindestbeitrag 150 €, bei
halbjährlicher 300 €, und bei jährlicher Zahlungsweise 600 €.
- Der Mindestbetrag für Einmalbeitrag ist 10.000 €.
- Der Mindestbetrag für Zuzahlungen beträgt 1.000 €. Mit Zuzahlungen geht der Kapitalaufbau noch schneller.
AUTOMATISCHE BEITRAGSANPASSUNG (BEITRAGSDYNAMIK)
- Auf Wunsch erhöht eine Beitragsdynamik
Ihre Beiträge automatisch jährlich um bis zu 10%. Ihre
Beitragsanpassung können Sie in 1%-Schritten wählen. Damit hält Ihr
Kapitalaufbau mit der Inflation oder Ihren Einkommenssteigerungen
Schritt.
VERMINDERTER ANFANGSBEITRAG
- Low Start ermöglicht Ihnen, dass Sie mit kleinen
Beiträgen anfangen. So haben Sie die Möglichkeit, regelmässige Beiträge
anfänglich um bis zu 70% zu reduzieren.
- Bei
Einschluss von Risikobausteinen, wie beispielsweise einer
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, können die anfänglichen
Beiträge um bis zu 50% reduziert werden. Sie geniessen dennoch vollen
Versicherungsschutz.
- Low Start kann für bis zu 4 Jahre vereinbart werden.
- Ideal für die Zeit des Studiums und der Ausbildung.
BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ
- Die Option der Berufsunfähigkeitsrente sichert Ihnen
im Fall der Fälle ein regelmässiges Einkommen, das Sie in bestimmten
Fällen mit Flex up sogar erhöhen können.
BEITRAGSBEFREIUNG
- Eine Beitragsbefreiung im Falle einer Berufsunfähigkeit können Sie bei Vertragsabschluss wählen. Dann zahlt Standard Life Ihre Beiträge weiter, wenn Sie berufsunfähig werden sollten.
- Diese Beiträge können Sie mit Silent Power sogar erhöhen.
BEITRAGSFERIEN
- Beitragsferien können Sie in der Regel für bis zu zwei Jahre nehmen, wenn es doch mal zu finanziellen Engpässen kommt.
- Ihr Risikoschutz bleibt Ihnen in dieser Zeit erhalten.
HINTERBLIEBENENABSICHERUNG
- Mit einer Hinterbliebenen-Absicherung können Sie Ihre Familie mit absichern.
- Sollte
Ihnen vor Rentenbeginn etwas zustossen, zahlt Standard Life an Ihre
Hinterbliebenen mindestens Ihr Guthaben, Ihre eingezahlten Beiträge,
oder eine vorher vereinbarte Summe, aus.
FLEXIBLER RENTENBEGINN
- Den Rentenbeginn, der auch vor Ihrem 60. Lebensjahr liegen kann, wählen Sie bei Vertragsabschluss selbst.
- Sie
können den Rentenbeginn auch später noch flexibel ändern – sowohl
vorverlegen als auch nach hinten verschieben ist möglich (bis zu Ihrem 100. Geburtstag).
VOLLGARANTIERTE RENTE
- Ihre Standard Life-Rente ist vollgarantiert: Den Betrag, den Standard Life zu Rentenbeginn errechnet, bekommen Sie lebenslang.
KAPITALABFINDUNG
- Sie können sich auch den gesamten Betrag als einmalige Kapitalabfindung auszahlen lassen.
TEILKAPITALISIERUNG
- Bei der Teilkapitalisierung bekommen Sie einen Teil sofort
ausgezahlt. Den anderen Teil erhalten Sie jeden Monat als lebenslange,
vollgarantierte Rente.
KAPITALSCHUTZ
- Sollte Ihnen nach Rentenbeginn etwas passieren, erhalten
Ihre Hinterbliebenen bei der Kapitalschutzoption das bei Rentenbeginn
vorhandene Kapital abzüglich bereits ausgezahlter Renten.
- Anstelle der Kapitalschutzoption können Sie sich auch für eine Rentengarantiezeit entscheiden.
RENTENGARANTIEZEIT
- Sie können – anstelle der Kapitalschutzoption – eine
Rentengarantiezeit von fünf oder zehn Jahren vereinbaren: Sollte Ihnen
etwas zustossen, zahlt Standard Life Ihren Lieben von Rentenbeginn bis
zum Ablauf dieser Zeit die Rente aus.
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STAATLICHE FÖRDERUNG
- Die Beiträge zu einer Privatrente werden nicht staatlich gefördert.
- Dafür
gibt es Steuervorteile beim Übergang in die Rentenphase: So unterliegt
eine spätere Rente nicht zu 100% der Besteuerung, sondern nur mit dem
sogenannten Ertragsanteil. Bei Renteneintritt mit 65 beträgt der zu
versteuernde Anteil bspw. nur 18%.
- Lässt man sich Kapital auszahlen, unterliegt unter bestimmten Voraussetzungen nur die Hälfte der Erträge der Besteuerung.
- Eine
Privatrentenpolice ist in höchstem Maße flexibel: sie kann vererbt,
verschenkt, übertragen, beliehen, oder auch – z.B. als Sicherheit für
ein Bankdarlehen – abgetreten werden.
- Kursgewinne, Zinsen
und Dividenden bleiben im Mantel des Versicherungsvertrages solange
unbesteuert und können für Ihren Kapitalaufbau arbeiten, bis an Sie
Leistungen fließen. Das ist von enormem Vorteil, denn ab 2009 greift
bei anderen Sparformen die Abgeltungssteuer, die wie eine Quellensteuer
jedes Jahr automatisch abgeführt wird. Bei einer Altersvorsorgepolice
arbeitet Ihr Kapital dafür 100%ig!
VOM STAAT GEFORDERT
- An eine Privatrente sind keine bestimmten Forderungen gestellt!
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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 07. November 2008 )
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