Standard Life MAXXELLENCE BASIC BASISRENTE
Standard Life

Standard Life MAXXELLENCE BASIC
(BASISRENTE)

Die sogenannte "erste Schicht"der Altersvorsorge ist ideal für Selbstständige und Freiberufler. Aber auch für Angestellte kann die Basisrente (auch: "Rürup-Rente") lukrativ sein.



MINDESTBEITRÄGE
  • Mindestbeitrag 50 € monatlich bei der Standard Life Basisrente MAXXELLENCE BASIC.
  • Bei vierteljährlicher Zahlungsweise beträgt der Mindestbeitrag 150 €, bei halbjährlicher 300 €, und bei jährlicher Zahlungsweise 600 €.
  • Der Mindestbetrag für Einmalbeitrag ist 10.000 €.
  • Der Mindestbetrag für Zuzahlungen beträgt 1.000 €. Mit Zuzahlungen geht der Kapitalaufbau noch schneller.
AUTOMATISCHE BEITRAGSANPASSUNG (BEITRAGSDYNAMIK)
  • Auf Wunsch erhöht eine Beitragsdynamik Ihre Beiträge automatisch jährlich um bis zu 10%. Ihre Beitragsanpassung können Sie in 1%-Schritten wählen. Damit hält Ihr Kapitalaufbau mit der Inflation oder Ihren Einkommenssteigerungen Schritt.
VERMINDERTER ANFANGSBEITRAG
  • Low Start ermöglicht Ihnen, dass Sie mit kleinen Beiträgen anfangen. So haben Sie die Möglichkeit, regelmässige Beiträge anfänglich um bis zu 70% zu reduzieren.
  • Bei Einschluss von Risikobausteinen, wie beispielsweise einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, können die anfänglichen Beiträge um bis zu 50% reduziert werden. Sie geniessen dennoch vollen Versicherungsschutz.
  • Low Start kann für bis zu 4 Jahre vereinbart werden.
  • Ideal für die Zeit des Studiums und der Ausbildung.
BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ
  • Die Option der Berufsunfähigkeitsrente sichert Ihnen im Fall der Fälle ein regelmässiges Einkommen, das Sie in bestimmten Fällen mit Flex up sogar erhöhen können.
BEITRAGSBEFREIUNG
  • Eine Beitragsbefreiung im Falle einer Berufsunfähigkeit können Sie bei Vertragsabschluss wählen. Dann zahlt Standard Life Ihre Beiträge weiter, wenn Sie berufsunfähig werden sollten.
  • Diese Beiträge können Sie mit Silent Power sogar erhöhen.
BEITRAGSFERIEN
  • Beitragsferien können Sie in der Regel für bis zu zwei Jahre nehmen, wenn es doch mal zu finanziellen Engpässen kommt.
  • Ihr Risikoschutz bleibt Ihnen in dieser Zeit erhalten.
HINTERBLIEBENENABSICHERUNG
  • Mit einer Hinterbliebenen-Absicherung können Sie Ihre Lieben mit absichern.
  • Im Ernstfall zahlt Standard Life an Ihren Ehepartner oder Ihre versorgungsberechtigten Kinder mindestens Ihr Guthaben, Ihre eingezahlten Beiträge, oder eine vorher vereinbarte Summe, als Rente aus.
RENTE AB 60
  • Der früheste Beginn für die Rente ist in der Basisvorsorge gesetzlich geregelt – sie kann frühestens an Ihrem 60. Geburtstag starten.
  • Wenn Sie möchten, können Sie bei Standard Life MAXXELLENCE BASIC Ihren Rentenbeginn bis zu Ihrem 80. Geburtstag immer wieder nach hinten verschieben.
VOLLGARANTIERTE RENTE
  • Ihre Standard Life-Rente ist vollgarantiert: Den Betrag, den Standard Life zu Rentenbeginn errechnet, bekommen Sie lebenslang.
KAPITALSCHUTZ
  • Sollte Ihnen nach Rentenbeginn etwas passieren, können Ihr Ehepartner und Ihre versorgungsberechtigten Kinder mit der Kapitalschutzoption eine Rente erhalten. Die Höhe ist abhängig von dem zu Rentenbeginn vorhandenen Kapital abzüglich der bereits ausgezahlten Renten.

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STAATLICHE FÖRDERUNG
  • Sie können Ihre Beiträge zur Basisrente als Sonderausgaben von der Steuer absetzen: Im Jahr 2008 sind es 66% der Beiträge. Der Prozentsatz steigt jedes Jahr um 2% bis auf 100% im Jahr 2025.
  • Ihre Beiträge sind bis € 20.000 pro Jahr als Sonderausgaben absetzbar, bis € 40.000 bei zusammen veranlagten Ehepartnern.
  • In der Ansparphase ist ein Basisrentenvertrag Privatinsolvenz- und Hartz-IV-sicher.
  • Kursgewinne, Zinsen und Dividenden bleiben im Mantel des Versicherungsvertrages solange unbesteuert und können für Ihren Kapitalaufbau arbeiten, bis Sie Ihre Rente aus der Police beziehen. Das ist von enormem Vorteil, denn ab 2009 greift bei anderen Sparformen die Abgeltungssteuer, die wie eine Quellensteuer jedes Jahr automatisch abgeführt wird. Bei einer Altersvorsorgepolice arbeitet Ihr Kapital dafür 100%ig!
VOM STAAT GEFORDERT
  • Im Gegenzug zur Beitragsförderung müssen Sie Ihre Rente später versteuern: Wenn Sie 2008 in Rente gehen, versteuern Sie 56%, und zwar auf Dauer. Wer 2009 in Rente geht, versteuert 58% auf Dauer. Und so geht es Schritt für Schritt weiter bis 100% im Jahr 2040. Aber: Der persönliche Steuersatz in der Rentenphase ist in der Regel gering, weil die Rente in der Regel geringer ist als das Einkommen aus einem Beruf.
  • Rentenbeginn und Verfügung erst ab 60.
  • Kein Kapitalwahlrecht: Im Ruhestand nur als lebenslange Rente.
  • Eine Basisrentenpolice kann nicht vererbt, verschenkt, übertragen, beliehen, oder – z.B. als Sicherheit für ein Bankdarlehen – abgetreten werden.
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 07. November 2008 )