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Standard Life FREELAX BASIC Basisrente |
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STAATLICHE FÖRDERUNG
- Sie können Ihre Beiträge zur Basisrente als Sonderausgaben
von der Steuer absetzen: Im Jahr 2008 sind es 66% der Beiträge. Der
Prozentsatz steigt jedes Jahr um 2% bis auf 100% im Jahr 2025.
- Ihre Beiträge sind bis € 20.000 pro Jahr als Sonderausgaben absetzbar, bis € 40.000 bei zusammen veranlagten Ehepartnern.
- In der Ansparphase ist ein Basisrentenvertrag Privatinsolvenz- und Hartz-IV-sicher.
- Kursgewinne, Zinsen und Dividenden bleiben im Mantel des
Versicherungsvertrages solange unbesteuert und können für Ihren
Kapitalaufbau arbeiten, bis Sie Ihre Rente aus der Police beziehen. Das
ist von enormem Vorteil, denn ab 2009 greift bei anderen Sparformen die
Abgeltungssteuer, die wie eine Quellensteuer jedes Jahr automatisch
abgeführt wird. Bei einer Altersvorsorgepolice arbeitet Ihr Kapital
dafür 100%ig!
VOM STAAT GEFORDERT
- Im Gegenzug zur Beitragsförderung müssen Sie Ihre Rente später
versteuern: Wenn Sie 2008 in Rente gehen, versteuern Sie 56%, und zwar
auf Dauer. Wer 2009 in Rente geht, versteuert 58% auf Dauer. Und so
geht es Schritt für Schritt weiter bis 100% im Jahr 2040. Aber: Der
persönliche Steuersatz in der Rentenphase ist in der Regel gering, weil
die Rente in der Regel geringer ist als das Einkommen aus einem Beruf.
- Rentenbeginn und Verfügung erst ab 60.
- Kein Kapitalwahlrecht: Im Ruhestand nur als lebenslange Rente.
- Eine Basisrentenpolice kann nicht vererbt, verschenkt,
übertragen, beliehen, oder – z.B. als Sicherheit für ein Bankdarlehen –
abgetreten werden.
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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 07. November 2008 )
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