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Standard Life FREELAX DV und RDV FÜR BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG (bAV) |
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SO FUNKTIONIERT DIE DIREKTVERSICHERUNG
- Der Arbeitgeber schliesst Standard Life FREELAX DV für eine/n Mitarbeiter/in ab. Das kann er auch für mehrere Mitarbeiter gleichzeitig tun (FREELAX GROUP DV).
- Der Arbeitgeber kann die Beiträge bezahlen – z.B. anstelle einer Gehaltserhöhung – oder die Direktversicherung wird vom Arbeitnehmer selbst finanziert durch eine Entgeltumwandlung.
- Geht der Mitarbeiter in den Ruhestand, nennt man das Versorgungsfall. Im Versorgungsfall erhält dann der Mitarbeiter die Leistungen aus dieser Versicherung. Auf diesem Weg kann er seine gesetzliche Rente erheblich aufbessern.
- FREELAX RDV gibt es auch als Rückdeckungsversicherung füreine Pensionszusage und für die Unterstützungskasse.
STAATLICHE FÖRDERUNG
- Die Beiträge sind – im Rahmen bestimmter Höchstbeträge – steuer- und sozialabgabenfrei.
- In 2008 sind das bis zu € 2.544 (pro Monat € 212), die Sie steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen können.
- Wenn Sie keine pauschalbesteuerte betriebliche Altersversorgung vor 2005 abgeschlossen haben – also erst ab 2005 mit einer Betriebsrente beginnen bzw. begonnen haben – dann können Sie pro Jahr noch bis zu € 1.800 mehr einzahlen. Diese sind zwar nicht sozialabgabenfrei, reduzieren jedoch Ihre Steuerlast.
- Insgesamt können Sie also gefördert bis zu € 4.344 pro Jahr mit einer betrieblichen Altersversorgung besparen. Das entspricht einem Vorsorgebeitrag von bis zu € 362 pro Monat, bzw. € 4.344 pro Jahr!
- In der Ansparphase i.d.R. Privatinsolvenz- und Hartz-IV-sicher.
- Kursgewinne, Zinsen und Dividenden bleiben im Mantel des Versicherungsvertrages solange unbesteuert und können für Ihren Kapitalaufbau arbeiten, bis an Sie Leistungen fließen. Das ist von enormem Vorteil, denn ab 2009 greift bei anderen Sparformen die Abgeltungssteuer, die wie eine Quellensteuer jedes Jahr automatisch abgeführt wird. Bei einer Altersvorsorgepolice arbeitet Ihr Kapital dafür 100%ig!
VOM STAAT GEFÖRDERT
- Rentenbeginn und Verfügung erst ab 60, bei einer Pensionszusage i.d.R. ab 65 (67).
- Eine Rente oder Kapitalauszahlung unterliegt der vollen Besteuerung.
- Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Sie im Rentenalter gesetzlich krankenversichert sind.
- Eine Altersvorsorgepolice kann nicht vererbt, verschenkt, übertragen, beliehen, oder – z.B. als Sicherheit für ein Bankdarlehen – abgetreten werden.
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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 07. November 2008 )
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