Standard Life FREELAX DV und RDV FÜR BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG (bAV) PDF Drucken E-Mail
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Standard Life FREELAX DV UND RDV FÜR DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG (BAV)

Die sogenannte "zweite Schicht" der Altersvorsorge ist ideal für alle Angestellten.



MINDESTBEITRÄGE
  • Mindestbeitrag 50 € monatlich bei FREELAX DV und FREELAX RDV, und bei FREELAX GROUP DV Mindestbeitrag 35 € monatlich.
  • Bei vierteljährlicher Zahlungsweise beträgt der Mindestbeitrag 150 €, bei halbjährlicher 300 €, und bei jährlicher Zahlungsweise 600 €.
  • Der Mindestbetrag für Einmalbeitrag (nur bei FREELAX RDV) ist 10.000 €.
  • Der Mindestbetrag für Zuzahlungen beträgt 1.000 €. Mit Zuzahlungen geht der Kapitalaufbau noch schneller.
AUTOMATISCHE BEITRAGSANPASSUNG (BEITRAGSDYNAMIK)
  • Auf Wunsch erhöht eine Beitragsdynamik Ihre Beiträge automatisch jährlich um bis zu 10%. Ihre Beitragsanpassung können Sie in 1%-Schritten wählen. Damit hält Ihr Kapitalaufbau mit der Inflation oder Ihren Einkommenssteigerungen Schritt.
  • Gesetzlich vorgeschriebene Beitragshöchstgrenzen müssen jedoch bei automatischen Beitragserhöhungen berücksichtigt werden. So können Sie vereinbaren, dass Standard Life die regelmäßigen Beiträge automatisch jedes Jahr, wie von Ihnen festgelegt, erhöht – und zwar bis zu 4% der geltenden Beitragsbemessungsgrenze (in 2008: 2.544 €).
VERMINDERTER ANFANGSBEITRAG
  • Low Start ermöglicht Ihnen, dass Sie mit kleinen Beiträgen anfangen. So haben Sie die Möglichkeit, regelmässige Beiträge anfänglich um bis zu 70% zu reduzieren.
  • Bei Einschluss von Risikobausteinen, wie beispielsweise einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, können die anfänglichen Beiträge um bis zu 50% reduziert werden. Sie geniessen dennoch vollen Versicherungsschutz.
  • Low Start kann für bis zu 4 Jahre vereinbart werden.
  • Ideal für die Zeit der Ausbildung.
BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ
  • Die Option der Berufsunfähigkeitsrente sichert Ihnen im Fall der Fälle ein regelmässiges Einkommen, das Sie in bestimmten Fällen mit Flex up sogar erhöhen können.
BEITRAGSBEFREIUNG
  • Eine Beitragsbefreiung im Falle einer Berufsunfähigkeit können Sie bei Vertragsabschluss wählen. Dann zahlt Standard Life Ihre Beiträge weiter, wenn Sie berufsunfähig werden sollten.
  • Diese Beiträge können Sie mit Silent Power sogar erhöhen.
BEITRAGSFERIEN
  • Beitragsferien können Sie in der Regel für bis zu zwei Jahre nehmen, wenn es doch mal zu finanziellen Engpässen kommt.
  • Ihr Risikoschutz bleibt Ihnen in dieser Zeit erhalten.
HINTERBLIEBENENABSICHERUNG
  • Mit einer Hinterbliebenen-Absicherung können Sie Ihre Lieben mit absichern.
  • Sollte Ihnen vor Rentenbeginn etwas zustossen, zahlt Standard Life an Ihre anspruchsberechtigten Hinterbliebenen mindestens Ihr Guthaben, Ihre eingezahlten Beiträge, oder eine vorher vereinbarte Summe, in Form einer Rente (auf Wunsch auch als Kapitalabfindung) aus.
RENTE AB 60
  • Der früheste Beginn für die Rente ist in der betrieblichen Altersversorgung gesetzlich geregelt – sie kann frühestens an Ihrem 60. Geburtstag starten.
  • Wenn Sie möchten, können Sie bei FREELAX DV Ihren Rentenbeginn bis zu Ihrem 80. Geburtstag immer wieder nach hinten verschieben.
VOLLGARANTIERTE RENTE
  • Ihre Standard Life-Rente ist vollgarantiert: Den Betrag, den Standard Life zu Rentenbeginn errechnet, bekommen Sie lebenslang.
KAPITALABFINDUNG
  • Sie können sich auch den gesamten Betrag als einmalige Kapitalabfindung auszahlen lassen.
KAPITALSCHUTZ
  • Sollte Ihnen nach Rentenbeginn etwas passieren, erhalten Ihre Hinterbliebenen bei der Kapitalschutzoption das bei Rentenbeginn vorhandene Kapital abzüglich bereits ausgezahlter Renten.
  • Die Auszahlung erfolgt in Form einer Rente und auf Wunsch auch als Kapitalabfindung.

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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 07. November 2008 )
 

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