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Standard Life FREELAX PRIVATE RENTENVERSICHERUNG |
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STAATLICHE FÖRDERUNG
- Die Beiträge zu einer Privatrente werden nicht staatlich gefördert.
- Dafür gibt es Steuervorteile beim Übergang in die Rentenphase: So unterliegt eine spätere Rente nicht zu 100% der Besteuerung, sondern nur mit dem sogenannten Ertragsanteil. Bei Renteneintritt mit 65 beträgt der zu versteuernde Anteil bspw. nur 18%.
- Lässt man sich Kapital auszahlen, unterliegt unter bestimmten Voraussetzungen nur die Hälfte der Erträge der Besteuerung.
- Eine Privatrentenpolice ist in höchstem Maße flexibel: sie kann vererbt, verschenkt, übertragen, beliehen, oder auch – z.B. als Sicherheit für ein Bankdarlehen – abgetreten werden.
- Kursgewinne, Zinsen und Dividenden bleiben im Mantel des Versicherungsvertrages solange unbesteuert und können für Ihren Kapitalaufbau arbeiten, bis an Sie Leistungen fließen. Das ist von enormem Vorteil, denn ab 2009 greift bei anderen Sparformen die Abgeltungssteuer, die wie eine Quellensteuer jedes Jahr automatisch abgeführt wird. Bei einer Altersvorsorgepolice arbeitet Ihr Kapital dafür 100%ig!
VOM STAAT GEFORDERT
- An eine Privatrente sind keine bestimmten Forderungen gestellt!
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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 07. November 2008 )
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