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Standard Life SUXXESS PRIVATE RENTENVERSICHERUNG |
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STAATLICHE FÖRDERUNG
- Die Beiträge zu einer Privatrente werden nicht staatlich gefördert.
- Dafür
gibt es Steuervorteile beim Übergang in die Rentenphase: So unterliegt
eine spätere Rente nicht zu 100% der Besteuerung, sondern nur mit dem
sogenannten Ertragsanteil. Bei Renteneintritt mit 65 beträgt der zu
versteuernde Anteil bspw. nur 18%.
- Lässt man sich Kapital auszahlen, unterliegt unter bestimmten Voraussetzungen nur die Hälfte der Erträge der Besteuerung.
- Eine
Privatrentenpolice ist in höchstem Maße flexibel: sie kann vererbt,
verschenkt, übertragen, beliehen, oder auch – z.B. als Sicherheit für
ein Bankdarlehen – abgetreten werden.
- Kursgewinne, Zinsen
und Dividenden bleiben im Mantel des Versicherungsvertrages solange
unbesteuert und können für Ihren Kapitalaufbau arbeiten, bis an Sie
Leistungen fließen. Das ist von enormem Vorteil, denn ab 2009 greift
bei anderen Sparformen die Abgeltungssteuer, die wie eine Quellensteuer
jedes Jahr automatisch abgeführt wird. Bei einer Altersvorsorgepolice
arbeitet Ihr Kapital dafür 100%ig!
VOM STAAT GEFORDERT
- An eine Privatrente sind keine bestimmten Forderungen gestellt!
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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 07. November 2008 )
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